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Förderrichtlinien für Sicher-Stark-Kurse an Grundschulen

1. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Grundsätzlich kann jede Grundschule bzw. ihr Förderverein aus dem gesamten Bundesgebiet einen Antrag auf Förderung für Sicher-Stark-Kurse beim Sicher-Stark-Team stellen. Dies gilt auch für diejenigen Schulen, die bereits in der Vergangenheit Kurse mit dem Sicher-Stark-Team durchgeführt haben. Alle anderen Schulen wie Haupt-, Real-, Gesamtschulen sowie Gymnasien und alle Formen von Sonderschulen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, weitere Finanzierungsmodelle in Anspruch zu nehmen.

2. Finanzierung

Als Grundschule bzw. Förderverein haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse für Sicher-Stark-Tagesschnupperkurse, sowie für einen oder mehrere Sicher-Stark-Hauptkurse zu beantragen.

Die Förderung beträgt 200,-- Euro pro Sicher-Stark-Tagesschnupperkurs und 600,-- Euro pro Hauptkurs. Die Restsumme muss durch Eigenmittel finanziert werden (eigene Gelder der Schule, des Fördervereins, durch Eigenanteil der Eltern oder durch weitere Sponsoren).

3. Antragstellung

Der Antrag auf Finanzierung der Sicher-Stark-Kurse kann nur über das Internet "online" erfolgen und ist vollständig ausgefüllt an foerderung@sicher-stark.de zu senden.

Im Antragsformular wird die Grundschule aufgefordert, eine kurze Projektbeschreibung zu machen. Dabei berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

Bitte achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass Ihnen sämtliche Angaben vorliegen müssen, um die Eingabemaske abschicken zu können. Außerdem beachten Sie bitte, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge - nur über das Internet (online) - Berücksichtigung finden können. Per Post oder Fax zugesandte Anträge können aus technischen Gründen leider keine Berücksichtigung finden!

4. Antragsfrist

Anträge können ab sofort nur über das Internet (online) beim Sicher-Stark-Team eingereicht werden. Die Frist für die Antragsannahme endet am 31. März 2010.

5. Verpflichtungen des Unterstützungsempfängers

Der Veranstalter erklärt sich bereit, den noch zu benennenden Sponsoren im Bedarfsfalle eine Spendenbescheinigung auszustellen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, im Falle der Antragsgewährung während der Projektdurchführung die Presse für den Sponsor einzuladen und die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern für Pressefotos einzuholen. Im Fall, dass einzelne Eltern dieses Einverständnis nicht geben, ist das Sicher-Stark-Team darüber vorab zu informieren, sodass die Elternwünsche berücksichtigt werden können.

Weiterhin wird seitens des Sicher-Stark-Teams darum gebeten, die Aufsicht während der Veranstaltungspausen zu regeln. Eine Aufsichtspflicht kann während dieser Zeiten nicht vom Sicher-Stark-Team erfüllt werden. Deshalb ist es erforderlich, dass zwei Erziehungsberechtigte oder Lehrkräfte während der Veranstaltungen anwesend sind.

6. Zeitrahmen und Terminierung für die Durchführung der Sicher-Stark-Kurse

Sie können Terminwünsche bis Ende 2010 auf dem Antrag vermerken. Die genaue Terminierung findet in Absprache zwischen Ihnen und dem Sicher-Stark-Team statt. Hierzu werden Sie von unseren BeraterInnen, je nach Masse an eingehenden Anträgen, so frühzeitig wie möglich kontaktiert. In Einzelfällen kann sich die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Fördergeldern bis Ende 2010 hinziehen. Wir bitten Sie freundlich, von vorherigen Anfragen zur Antragsgewährung abzusehen. Die Zustimmung zum Antrag, bzw. deren Ablehnung wird Ihnen sobald als möglich per E-Mail zugesandt.

7. Vertragsabschluß

Nach schriftlicher Bewilligung der Fördergelder wird mit dem Sicher-Stark-Team ein Vertrag geschlossen, dem Sie alle Bedingungen entnehmen können, die zur Durchführung der Kurse notwendig sind.

8. Auszahlung der Fördergelder

Die Fördergelder des Sponsors sind zweckgebunden für die Sicher-Stark-Kurse. Die restlichen Kursgebühren sind gegenüber dem durchführenden Anbieter entsprechend der Zahlungsbedingungen des Sicher-Stark-Teams zu begleichen.

9. Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist somit ausgeschlossen. Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Vergabe der Fördermittel.

Euskirchen, im Januar 2010

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